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Eurimark is helping us for fast trademark registration; we benefit from a 24/7 service to answer our clients' most urgent requests. We appreciate the number of countries covered by the system that allows us to centralize for a single project all the registrations with only one contact.

Nicolas van Beek,

VAYTON Brand Capital

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Eurimark est le système le plus intelligent pour effectuer une recherche globale concernant la protection d'un nom de marque en Europe.

Il permet sur une même interface de vérifier la disponibilité d'une marque en devenir, d'un nom de domaine et d'accéder en toute transparence au coût pays par pays d'un dépôt efficace.

Il est à mes yeux et dans notre usage quotidien, bien mieux qu'une simple base de données, mais un service complet d'informations pour déposer certaines idées qui souvent se concentrent dans un nom.

Cyril Gaillard,

Bénéfik - L'identité de Marque

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Soll ich die Marke in meinem Namen oder im Namen meines Unternehmens/ meiner Gesellschaft anmelden?

 

Soll ich die Marke in meinem Namen oder im Namen meines Unternehmens/ meiner Gesellschaft anmelden?

Sie können die Marke  in Ihrem Namen,  im Namen Ihres Unternehmens oder unter Ihrem Handelsnamen anmelden und eintragen lassen. Die Entscheidung hängt davon ab, wie Sie die Inhaberschaft der Markenrechte fortführen möchten.

Der Inhaber einer Marke ist die Person, die dazu berechtigt ist, Dritte von der Nutzung derselben oder einer ähnlichen Marke für identische oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen abzuhalten.
Der Markeninhaber muss die Marke in den drei bis fünf auf die Eintragung der Marke folgenden Jahren benutzen (je nach nationaler Gesetzgebung).

Der Inhaber sollte also auch der tatsächliche Benutzer der Marke sein:

• falls Sie beabsichtigen, die Marke selbst zu benutzen, dann melden Sie sie in Ihrem eigenen Namen an;

• falls Ihr Unternehmen die Marke nutzen soll, können Sie die Marke in Ihrem Namen oder im Namen Ihres Unternehmens anmelden, abhängig von den jeweiligen Umständen, die Sie gerne mit uns besprechen können. 

Sie können zudem eine Gesellschaft gründen, die ausschliesslich den Zweck der Verwaltung Ihrer Markenrechte und sonstigen Rechte des Geistigen Eigentums hat: Sie können dann Lizenzen an Ihren Markenrechten vergeben, und diese somit „vermieten“. Wir sind Ihnen gerne behilflich, die Gründung einer solchen Gesellschaft vorzubereiten und einzuleiten.
Es ist zudem möglich, die Inhaberschaft einer Marke zu wechseln oder zu übertragen, sollten Sie es wünschen. Eine solche Übertragung können Sie in Ihrem Kundenbereich unter „Mein Eurimark“ vornehmen. 

Wenn Sie eine Markenanmeldung im Namen Ihres Unternehmens vornehmen, geben Sie bitte die vollständige Gesellschaftsbezeichnung im entsprechenden Feld bei den Inhaberdaten an. Die Gesellschaftsform oder die gesetzliche Bezeichnung Ihres Unternehmens sind an dieser Stelle erforderlich, z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG) oder Société Anonyme (S.A.), Société à responsabilité limitée (Sàrl), Incorporated (Inc.). Selbstverständlich ist es ausreichend, wenn Sie an dieser Stelle die entsprechende übliche Abkürzung verwenden.