Was sind „benannte Länder”?
Was sind „benannte Länder”?
Bei der Anmeldung einer Internationalen Marke geben Sie die Staaten oder überstaatlichen Zusammenschlüsse (wie z.B. die Benelux-Länder) an, in denen Sie Ihre Marke schützen möchten.
Diese Staaten oder Organisationen sind Mitglieder der sogenannte “Madrider Gemeinschaft”, d.h. Mitglieder des Madrider Abkommens über die Eintragung Internationaler Marken, welches 1891 beschlossen wurde, und/oder Mitglieder des Protokolls zum Madrider Abkommen, welches 1989 angenommen wurde.
Nach der Prüfung wird die Internationale Marke wie eine nationale Marke in den benannten Staaten („Ländern“) geschützt.



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