Was ist ein Widerspruch?
Was ist ein Widerspruch?
Jeder, der befürchtet, dass sein Markenrecht durch die Eintragung einer Marke verletzt sein könnte, kann innerhalb der entsprechenden Widerspruchsfrist (welche in den nationalen Gesetzgebungen unterschiedlich lang ist) Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsfrist beginnt nach der Veröffentlichung der Marke im Markenregister.
Der Widerspruch kann auf eine Markenanmeldung oder ein älteres eingetragenes Markenrecht gestützt werden.
Wenn Sie eine nationale Marke anmelden, können ältere Marken, die in diesem Land Gültigkeit haben, als Grundlage des Widerspruchs verwendet werden.
Ältere Markenrechte, auf deren Grundlage gegen die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke vorgegangen werden kann, können nationale Marken aus einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein, internationale Marken, die die Europäische Gemeinschaft bzw. zumindest einen der Mitgliedstaaten benennen, oder Gemeinschaftsmarken.
Vor einigen Markenämtern, wie insbesondere dem Gemeinschaftsmarkenregister, ist es auch möglich, bekannte oder notorisch bekannte Marken als Widerspruchsgrundlage zu benennen, welche nach Artikel 6bis der Pariser Verbandübereinkunft geschützt sind.Schließlich kann sich ein Widerspruch auch auf ältere Rechte in der EU beziehen, die nicht lediglich örtliche Bedeutung haben, wenn und soweit das Recht des jeweiligen Staates dem Inhaber erlaubt, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen.



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